Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Transporte, Handel und Baumaschinenverleih
Kern Kies Transport GmbH
Gültig ab 01.01.2012
- 1 – Geltungsbereich
Allen Aufträgen liegen diese AGBs zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser AGBs zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Diese ABGB gelten auch dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung des Transporteurs dem Auftraggeber erstmals zur Kenntnis gebracht werden.
- 2 – Pflichten des Transporteurs
Der Transporteur führt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers aus. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr.
- 3 – Gegenstand der Leistung
Die Firma Kern Josef stellt die erforderlichen LKW und Materialien zur Verfügung und erbringt die angebotenen in Auftrag gegebenen Transport- und Lieferleistungen.
- 4 – Vertragschließende Parteien
Der Auftrag wird ausschließlich zwischen der Firma Kern und dem Auftraggeber abgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages sind daher ausschließlich mit dem Inhaber zu vereinbaren.
- 5 – Stornierung des Beförderungsauftrages
Bei Nichteinhaltung (2 Tage vor Auslieferung) der frühzeitigen Stornierung durch den Auftraggeber fallen sämtliche Kosten wie Transportleistungen, LKW-Maut, Ladekosten und Materialkosten (Sonderbestellungen) zu seinen Lasten an.
- 6 – Lieferung und Verrechnung
Die Regiestunden werden wie mit dem Auftraggeber vereinbart abgerechnet. Für Verkäufe am Lagerplatz gilt eine eventuell vorhergehende Anbotlegung als Grundlage. Materialverkäufe werden nach Gewicht abgerechnet. Dafür dienen als Grundlage amtlich geeichte Waagen. Mit Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Auftraggeber akzeptiert dieser den Umfang der erbrachten Leistungen. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Zahlungsfristen werden unsererseits rechtliche Mittel angewendet.
- 7 – Gerichtsstand
Gerichtsstand ist im Falle von Unternehmergeschäften jener Ort, an dem der Transporteur seinen Geschäftssitz hat.
- 8 – Verjährung
Wenn der Auftraggeber Konsument ist, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
- 9 – Datenschutz
Der Transporteur ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Versender oder Empfänger im Zusammenhang mit dem vom Transporteur durchgeführten Leistungen gemacht werden und/oder vom Transporteur für die zu erbringenden Leistungen benötigt werden. Weiterhin ist der Transporteur ermächtigt, auf Anforderungen der Behörden und staatlichen Institutionen diesen im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.